Notruf
Viele Bürgerinnen und Bürger kennen zwar die Notrufnummer der Feuerwehr, doch wenn es drauf an kommt eine Notfall vorliegt, sind die meisten so hektisches und legen nach dem “hier brennt's, kommen Sie schnell” wieder auf. Damit der Disponent auf der Kreisleitstelle in Gütersloh überhaupt eine Chance hat Ihnen Hilfe zu schicken ist es als erstes wichtig Ruhe zu bewahren. Sollten sie z.B. ihre Wohnung nicht verlassen können, da es vlt. im Treppenhaus oder im Flur brennt, schließen Sie die Tür und warten Sie am Fenster auf Hilfe und machen Sie auf sich aufmerksam.
112 - die Notrufnummer der Feuerwehren in Deutschland. Wählen Sie hier im Kreisgebiet diese kostenlose Notrufnummer landen Sie automatisch bei einem Leitstellendisponent in der Kreisleitstelle in Gütersloh. Nun wird ein kleines aber sehr hilfreiches Fragemuster abgearbeitet, was die spätere Alarmierung der Einsatzkräfte und das garantierte Ankommen sichert.
Die sogenannten 5 W-Fragen (Wer ruft an? Was ist passiert? Wo ist es passiert? Wie viele Verletzte / Erkrankte? Welche Art der Verletzungen / Erkrankungen?). Als letztes sollten Sie noch auf Rückfragen des Leitstellendisponenten warten, denn nur dieser sollte das Telefonat beenden.
Wer ruft an? - Ihr vollständiger Name sollte klar und deutlich dem Leitstellendisponenten genannt werden
Was ist passiert? – Eine kurze Beschreibung der Notfallsituation, in der Sie z.B. eingeklemmte Personen bei einem Verkehrsunfall unbedingt melden müssen oder schildern wie sich ein Unfall ereignet hat.
Wo ist es passiert? – Zwingend erforderliche Information um das Eintreffen der Einsatzkräfte zu garantieren. Nennen Sie klar und deutlich die Straße oder Kreuzung, eventuell Hausnummern zur Orientierung, Firmennamen, oder Namen öffentlicher Gebäude. Ganz wichtig!! Da in manchen Städten oder in Umliegenden Gemeinden Straßen mehrfach existieren, nennen Sie den Stadt-, bzw. Ortsteil in dem Sie sich befinden.
Wie viele Verletzte / Erkrankte? – Beschreiben und nennen Sie eine Anzahl der Betroffenen. Auch Personen die z.B. nach Verkehrsunfällen “nur” über Schwindel klagen sollten als Verletzte aufgeführt werden. Weisen Sie bei möglichen Erkrankungen auf Erreger oder Viren hin, damit sich die Einsatzkräfte dementsprechend schützen können.
Welche Art der Verletzungen / Erkrankungen? – Hier sollten Sie keine Einschätzung der Verletzungen oder Erkrankungen vornehmen, teilen Sie vielmehr mit was Sie deutlich sehen können. Sind Personen bewusstlos, haben Personen stark blutende Wunden oder gibt es eventuell schon eindeutige Zeichen, dass jemand verstorben ist? Nach dieser Meldung entscheidet sich auf der Kreisleitstelle ob ein RTW (Rettungswagen) alleine oder zusammen mit einem NEF (Notarzteinsatzfahrzeug) ausrückt.
Denken Sie immer daran, es gibt nichts Schlimmeres als den Notruf nicht zu wählen weil man denkt alles falsch zu machen. Sie werden beim absetzen eines Notrufes durch den Leitstellendisponenten unterstützt. Sie brauchen keine Angst zu haben wenn der Einsatz gelaufen ist und es stellt sich heraus, dass ihre Meldung viel zu “übertrieben” war und viel zu viele Fahrzeuge an der Einsatzstelle waren. Sie werden in solchen Fällen nicht für die Kosten des Einsatzes aufkommen müssen, da Sie selbst mit dem Notruf bereits Erste-Hilfe geleistet haben und als Laie nichts verkehrt gemacht haben. Schauen Sie nicht weg, leisten Sie Erste-Hilfe und wählen Sie zusätzlich den Notruf. Missbrauchen Sie die Notrufnummer nicht, Scherzanrufe bei der Feuerwehr oder Polizei sind nicht nur strafbar, sondern können mitunter auch teuer für Sie enden.